Im Juni letzten Jahres war Knallgrau (mat war dort) eingeladen das neue umstrittene Mediengesetz zu diskutieren und hierbei die "Weblogs" bzw. "Blogger" zu vertreten.
Nun gabs eine neue Veranstaltung zur Nachbetrachtung zu der wir wieder eingeladen wurden (diesmal smi).
schön zu hören ist, wie wertvoll und wichtig unser Beitrag im Zuge dieser tw. emotional geführten Diskussion war, der u.a. zeigte, dass der Gesetzgeber hier Weblogs nicht bedachte bzw. nicht richtig beurteilte:
Nach dem Wortlaut des Gesetzes fallen auch so genannte Weblogs 2 in den Anwendungsbereich des Mediengesetzes. Der Gesetzgeber hat hier allerdings nicht bedacht, dass es bei Weblogs vorwiegend um Kommunikation zwischen Menschen und weniger um Publikationen handelt. Eine diesbezügliche Differenzierung des Gesetzgebers wäre angebracht gewesen. [more]
Nun gabs eine neue Veranstaltung zur Nachbetrachtung zu der wir wieder eingeladen wurden (diesmal smi).
schön zu hören ist, wie wertvoll und wichtig unser Beitrag im Zuge dieser tw. emotional geführten Diskussion war, der u.a. zeigte, dass der Gesetzgeber hier Weblogs nicht bedachte bzw. nicht richtig beurteilte:
Nach dem Wortlaut des Gesetzes fallen auch so genannte Weblogs 2 in den Anwendungsbereich des Mediengesetzes. Der Gesetzgeber hat hier allerdings nicht bedacht, dass es bei Weblogs vorwiegend um Kommunikation zwischen Menschen und weniger um Publikationen handelt. Eine diesbezügliche Differenzierung des Gesetzgebers wäre angebracht gewesen. [more]
jupe meinte am 8. Mrz, 16:20:
... und was kam raus? Ich mein, gibt es eine Klärung im Sinne von "Weblogs müssen ein Impressum / Offenlegung /? haben mit folgendem Inhalt xxx"?Soweit ich das alles verstanden habe brauchen Weblogs eine Offenlegung mit Ansprechperson (vollständiger Name) + Wohnort sowie eine kurze Beschreibung, was zu finden ist. Aber: hab ich das richtig verstanden? hm.
Sierra antwortete am 8. Mrz, 17:54:
ja muss so sein, aber der gesetzgeber weiß nun, dass er damit "falsch" liegt. ausjudiziert ist es noch nicht und daher ist mit vorliegendem zweifelhaften gesetz und einem mitdenkenden richter nicht klar was wohl entschieden werden würde, wenn... wenn was überhaupt? egal, nur eine meinung einer juristisch nicht weiter bewanderten privatperson.
