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Hunderte Beschäftigte des britischen Arbeitsministeriums haben nach Medienberichten innerhalb von acht Monaten 2,3 Millionen Pornoseiten aus dem Internet auf ihre Arbeitscomputer heruntergeladen. Nach Angaben der Zeitungen "Sun" und "Times" vom Donnerstag wurde ein Angestellter des "Porno-Ministeriums" deswegen strafrechtlich verurteilt, 16 weitere wurden gefeuert und gegen 211 Beamte Disziplinarstrafen verhängt. Außerdem hätten drei Männer im Zusammenhang mit dem Skandal gekündigt.
:-) da muss man grinsen... manche glauben wenn sies im verschlossenen kammerl machen, kriegts niemand mit. verflixtes internetz aber auch. [via derStandard]
nikko meinte am 26. Aug, 10:26:
ich frag mich ob die nen passus im dienstvertrag haben; und ob das usertracking/logauswertungen mit dem betriebsrat abgesprochen sein muss - in U.K. (dem besten freund der USA ) .. 
muesli meinte am 26. Aug, 11:16:
mal ganz ketzerisch gefragt
was ist so schlimm dran, wenn ein beamter nach dienstschluss ein bisschen länger bleibt und sich im versperrten kammerl seinen frust von der palme wedelt? 
Sierra antwortete am 26. Aug, 11:22:
da musst du die jungs dort fragen. sollte es nach der arbeitszeit passieren und nicht währenddessen, es sich dabei nicht um kinderpronographisches material handeln, etc... dann weiß ich auch nicht warum jemand deswegen gefeuert werden sollte. 
miss.understood antwortete am 26. Aug, 11:35:
weil es bekannt wurde
und die ganze geschichte in der öffentlichkeit nicht unbedingt einen schlanken fuss macht. 
Sierra antwortete am 26. Aug, 12:28:
und was ist der kündigungsgrund, wenn wie gesagt nicht in den arbeitszeiten? "sie werden gefeuert wegen eines nicht schlanken Fusses?" :-) ich mein arbeitsrechtlich ist das doch problematisch - wobei da kommt man dann in regionnen wie "unsachgemässe und unerlaubte verwendung der ressourcen des arbeitgebers..." 
nikko antwortete am 26. Aug, 14:55:
..
.. wenns so im dienstvertrag steht .. so gesehen is jegliches "surfen" unsachgemaess - da muss man sich als betreiber ner site mal die ip adressen genauer ansehen .. 
miss.understood antwortete am 26. Aug, 22:11:
einspruch, euer ehren.
der zeuge spekuliert.

wir wissen nicht, was in deren arbeitsvertrag steht. was wir wissen: es handelt sich um eine öffentliche einrichtung handelt. da wird, sicherlich auch ausserhalb österreichs, ein bisschen anders gehandelt. arbeitsrecht und dienstverträge sind eine sache. ich schätze, es geht hier in erster linie darum, wie es nach aussen wirkt. und solche schlagzeilen sind halt nicht so super fürs ansehen.

schau sierra, was du in deiner freizeit machst, ist ja auch dir überlassen. wenn du mit einem super unauffälligen sackerl aus dem sex shop kommst, willst du aber auch nicht gerade in einen eurer grössten kunden reinlaufen. passt nicht ganz wie gespuckt, sollte aber einigermassen erklären, was ich damit meine. besser krieg ich es gerade nicht hin. zuviel urlaub macht die birne matschig.